5,4 Milliarden Franken betrugen die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Ergänzungsleistungen von AHV und IV im Jahr 2021. Laut dem Bundesamt für Statistik (BfS) entspricht das einer Zunahme von 75 Millionen Franken (1,4 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Dem entsprechend hat auch die Zahl der AHV-Bezügerinnen und Bezüger, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zugenommen: rund 220 000 Rentnerinnen und Rentner nahmen die Hilfe in Anspruch, um über die Runden zu kommen, da ihre Rente die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Angesichts des demographischen Wandels dürften die Zahlen weiter steigen.
Die Zahlen des BfS stützen die Ergebnisse des aktuellen Altersmonitorings der Pro Senectute. Diese Studie geht davon aus, dass rund 200 000 Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen leben, das unterhalb der Armutsgrenze liegt. Gefährdet von Altersarmut seien sogar schätzungsweise 295 000 Menschen. Das Altersmonitoring zählt auch Risikofaktoren für Altersarmut auf: Rentnerinnen sind häufiger betroffen als Rentner, Ledige häufiger als Verheiratete, ein geringer Bildungsgrad ist ebenso ein negativer Faktor wie eine ausländische Staatszugehörigkeit.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Diese Broschüre des Bundes hilft weiter.