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Zuhause umsorgt

Leistungen für und Anstellung von pflegenden Angehörigen

Unterstützung, die sich an pflegende Angehörige richtet

Brauchen Menschen im Alter Hilfe, engagieren sich häufig auch Angehörige. Aktuelle Projekte, Studien und Förderprogramme zielen darauf ab, die Bedingungen für diese zu verbessern. Derzeit können betreuende und pflegende Angehörige folgende Vergütungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen:

Anstellung als pflegende Angehörige

  • Home Instead bietet pflegenden Angehörigen eine Teilzeitanstellung und entlöhnt diese dafür, dass sie die Grundpflege für die pflegebedürftige Person leisten.
  • Voraussetzung einer Anstellung ist eine Pflege-Ausbildung. Diese kann bei unserer Bildungspartnerin, der Zuhause-leben-Akademie, unkompliziert und kostenlos absolviert werden. Home Instead unterstützt in allen Angelegenheiten.
  • Eine Anstellung sichert pflegende Familienmitglieder ab, zudem profitieren diese von einer professionellen, engen Begleitung durch die Pflegefachpersonen von Home Instead.
  • Auf Wunsch übernimmt Home Instead auch unkompliziert und flexibel die Ferien- oder Krankheitsvertretung für pflegende Angehörige. 
  • Gerne informieren wir Sie im Detail.

 

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Betreuungsgutschriften

  • Betreuende oder pflegende Angehörige können diese bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons beantragen.
  • Gutschriften werden nicht als Geldleistung ausbezahlt, sondern dem eigenen rentenbildenden Erwerbseinkommen zugeschlagen.
  • Betreuungsgutschriften ermöglichen pflegenden Angehörigen, eine Erhöhung der eigenen Altersrente zu erzielen bzw. AHV-Beitragslücken zu vermeiden.
  • Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV.

Betreuungszulagen in Kantonen und Gemeinden

  • Einige Kantone und Gemeinden leisten Pauschalentschädigungen an betreuende Angehörige.
  • Voraussetzungen für einen Bezug, die Höhe, Dauer und Form der Auszahlung sind unterschiedlich. In der Regel wird ein Mindestvolumen an erbrachten Pflegeleistungen vorausgesetzt. Mehrheitlich erfolgt die Vergütung pro Pflegetag, teils auch mit einem monatlichen Pauschalbetrag.
  • Je nach Regelung werden Gesuche für Betreuungszulagen durch die Gemeindeverwaltungen, durch kantonale Stellen oder eine Bezirkskommission geprüft.
  • Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.

Entschädigung von Erwerbseinbussen

  • In einigen Kantonen besteht die Möglichkeit, dass Bezüger von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten eine Entschädigung für die Lohneinbussen pflegender Angehöriger geltend machen.
  • Als wichtige Voraussetzung gilt in der Regel, dass die pflegende Person eine länger andauernde, wesentliche Erwerbseinbusse in Kauf genommen hat bzw. antizipiert und dies nachweisen kann.
  • Diese Entschädigungen sind kantonal geregelt. Die Informationen sind zu finden in der kantonalen Verordnung zur „Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten“.

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Gerne informieren wir Sie über Möglichkeiten der Betreuung für Ihre Lieben und finanziellen Unterstützung für Sie. Einfach unten Postleitzahl oder Ort eingeben und Sie finden die regional zuständige Ansprechperson, die Sie umfassend berät.

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