Am 24. November 2024 entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Gesundheitsleistungen. Mit der Reform sollen neu nicht nur stationäre Behandlungen, sondern beide Bereiche durch Krankenkassen und Kantone nach einem festen Verteilschlüssel finanziert werden. Aktuell tragen die Krankenversicherer die Kosten für ambulante Behandlungen allein. Die neue Aufteilung soll die Verlagerung in den ambulanten Bereich beschleunigen und zu Einsparungen für die Prämienzahlenden führen. Auch die Finanzierung der Langzeitpflege wird entsprechend vereinheitlicht. Dadurch sollen ältere Menschen vermehrt zu Hause betreut werden, um Pflegeheimeintritte hinauszuzögern.
Für die einheitliche Finanzierung setzen sich in einer breiten Allianz des Gesundheitswesens neben Ärzten, Apothekern und Spitälern auch die Leistungserbringer der Pflege empfehlen ein «Ja»: Artiset Curaviva, Spitex Schweiz, senesuisse und ASPS, der Verband der privaten Spitex-Organisationen, zu dem auch Home Instead zählt, heben in einer gemeinsamen Mitteilung die Chancen der Vorlage hervor:
Mitteilung_Leistungserbringer EFAS