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Rückblick Herbstsession 2023 der eidgenössischen Räte

Rückblick Herbstsession 2023 der eidgenössischen Räte

Alles gleich finanzieren? Mehr Geld für Prämienverbilligung? Weniger Kosten im Gesundheitswesen? 

Die eidgenössischen Räte haben sich in der Herbstsession vom 11. bis 29. September mit Evergreens der Gesundheitspolitik befasst und einige Entscheide gefällt:

Sie empfehlen die Volksinitiative der SP «Prämien-Entlastungs-Initative» zur Ablehnung. Gleichzeitig hat das Parlament einen sogenannten indirekten Gegenvorschlag verabschiedet – eine Gesetzesvorlage, die Elemente der Initiative aufnimmt, jedoch ohne Volksabstimmung vom Parlament selbst beschlossen werden kann. Der Gegenvorschlag verpflichtet die Kantone zu grösseren Ausgaben bei den Prämienverbilligungen. Über die Initiative wird schlussendlich das Volk befinden.

Sie empfehlen auch die «Kostenbremsungs-Initiative» der Mitte zur Ablehnung. Und haben auch hier mit einem indirekten Gegenvorschlag gesetzliche Anpassungen in Richtung der Anliegen der Initiative vorgenommen: Der Bundesrat soll künftig alle vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele für das Gesundheitswesen definieren. Was bei einem Nicht-Erreichen der Ziele geschehen soll, bleibt offen.

Einen Schritt weiter – aber noch nicht abschliessend entschieden – ist die einheitliche Finanzierung ambulant und stationär, die sogenannte EFAS-Vorlage. 2009 durch einen Vorstoss von Ruth Humbel (Mitte, AG) ausgelöst. Seither dreht die Vorlage Runden zwischen den Räten und mit mehreren Zusatzberichten und Studien. Ende 2022 hat der Ständerat dann eine konkrete Vorlage verabschiedet, die neben dem Angleichen der Finanzierungen im ambulanten und stationären Bereich der Akut-Medizin auch die Pflegefinanzierung miteinbeziehen will. Von den Kantonen wird dieser Pflege-Einbezug vehement gefordert, 2019 wurde er vom Nationalrat aber noch abgelehnt. Jetzt folgt die grosse Kammer jedoch seiner Kommission und stimmt dem Einbezug der Pflege in EFAS auch zu. Noch uneinig sind sich die beiden Räte aber in der Frage, wie verbindlich der Einbezug der Pflege erfolgen soll: Der Ständerat sah die fixe Einführung sieben Jahre nach Inkrafttreten der einheitlichen Finanzierung im Akutbereich vor. Der Nationalrat ist hier zurückhaltender und formuliert zwei Voraussetzungen: eine einheitliche und transparente Kostenbasis für Tarife im Pflegesektor und die vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative. Erst wenn dies gegeben ist, soll der Bundesrat – nach Anhörung der Stakeholder – über eine Einführung für die Pflege entscheiden können. Als nächstes ist wieder der Ständerat am Zug: Er muss entscheiden, ob er an der zeitlich fixen Einführung nach sieben Jahren festhalten will oder auf die unverbindlichere Formulierung des Nationalrates umschwenkt.

 

Mehr zu relevanten Geschäften im Bundesparlament unter: Gute Betreuung im Alter - Politlandschaft (gutaltern.ch)